- Aktie mit Bezugsrecht
- акция, дающая акционеру преимущественное право на приобретение новых акций (при увеличении акционерного капитала)
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Bezugsrecht — Ein Bezugsrecht (engl. pre emptive right) ist ein mögliches Anrecht eines Altaktionärs auf den Bezug von jungen (neuen) Aktien bei einer Bezugsrechtsemission. Inhaltsverzeichnis 1 Hintergründe 1.1 Durchführung einer Kapitalerhöhung mit… … Deutsch Wikipedia
Aktie — und Aktiengesellschaft. Die Aktiengesellschaft ist nach dem Handelsgesetzbuch eine Handelsgesellschaft, bei der sich (im Unterschiede gegen die andern Arten von Handelsgesellschaften) sämtliche Gesellschafter (Aktionäre) nur mit Einlagen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Aktie — Die Dillinger Hütte war 1809 die erste deutsche Aktiengesellschaft, hier jedoch eine Aktie aus dem Jahre 1906 Eine Aktie ist nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG): ein Bruchteil des Grundkapitals (§§ 1 Abs. 2, 29 AktG) der… … Deutsch Wikipedia
Aktie — Ak|tie [ akts̮i̯ə], die; , n: Urkunde über den Anteil am Kapital eines Unternehmens, das an der Börse geführt wird: die Aktien steigen, fallen, werden in Frankfurt notiert, wurden mit 15 Dollar bewertet; sein Vermögen in Aktien anlegen. * * *… … Universal-Lexikon
Aktie — I. Begriff:Bruchteil des Grundkapitals einer ⇡ Aktiengesellschaft. Jede A. repräsentiert entweder einen auf volle Euro laufenden Nennwert (§ 8 II AktG, ⇡ Nennwertaktie) oder ist als ⇡ Stückaktie am Grundkapital beteiligt, ohne einen Nennbetrag… … Lexikon der Economics
Bezugsrecht — I. Aktienrecht.1. Begriff: Das dem ⇡ Aktionär zustehende Recht, bei einer ⇡ Kapitalerhöhung einen seinem Anteil am bisherigen ⇡ Grundkapital entsprechenden Teil der neuen Aktien (⇡ junge Aktien) zu beziehen (§ 186 AktG). Wird z.B. das… … Lexikon der Economics
Nennwertlose Aktie — Die Dillinger Hütte war 1809 die erste deutsche Aktiengesellschaft, hier jedoch eine Aktie aus dem Jahre 1906 Eine Aktie ist nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG): ein Bruchteil des Grundkapitals (§§ 1 Abs. 2, 29 AktG) der Inbegriff der Rechte… … Deutsch Wikipedia
Eigene Aktie — Eine eigene Aktie (engl. treasury stock oder treasury share) ist eine Aktie, die sich im eigenen Besitz des emittierenden Unternehmens befindet und so zum Beispiel im Jahresabschluss als Bestand eigener Aktien wiederzufinden ist[1].… … Deutsch Wikipedia
Bezugsrechtausschluss — Ein Bezugsrecht (engl. pre emptive right) ist ein mögliches Anrecht eines Altaktionärs auf den Bezug von jungen (neuen) Aktien bei einer Bezugsrechtsemission. Inhaltsverzeichnis 1 Hintergründe 1.1 Durchführung einer Kapitalerhöhung mit… … Deutsch Wikipedia
Bezugsrechtsausschluss — Ein Bezugsrecht (engl. pre emptive right) ist ein mögliches Anrecht eines Altaktionärs auf den Bezug von jungen (neuen) Aktien bei einer Bezugsrechtsemission. Inhaltsverzeichnis 1 Hintergründe 1.1 Durchführung einer Kapitalerhöhung mit… … Deutsch Wikipedia
Bezugsrechtwert — Ein Bezugsrecht (engl. pre emptive right) ist ein mögliches Anrecht eines Altaktionärs auf den Bezug von jungen (neuen) Aktien bei einer Bezugsrechtsemission. Inhaltsverzeichnis 1 Hintergründe 1.1 Durchführung einer Kapitalerhöhung mit… … Deutsch Wikipedia